Erstellung und Erarbeitung eines Schutzkonzeptes

Seit Oktober befassen wir uns intensiv mit der Erstellung eines Schutzkonzeptes für unsere Einrichtung.
Die Erstellung des Schutzkonzeptes basiert auf der bewussten Entscheidung, das Thema:
„Schutz vor sexueller Gewalt“ offensiv anzugehen. Bisher ist es nur eine Empfehlung auf Bund- und Länderebene, doch wir haben  uns entschieden das Thema sofort  anzugehen, so dass wir für die Einrichtung das Bestmögliche tun und dafür sorgen, dass die Kita ein  Ort wird, um Kinder vor allen Formen der Gewalt durch Mitarbeitende, aber auch andere Kinder zu schützen.
Wie wird einrichtungsspezifisch ein Schutzkonzept erstellt?
Zunächst geht es um theoretische Inhalte, wie die Unterscheidung zwischen Grenzverletzungen und Übergriffen, die uns durch eine kompetente Fachberatung vom KVJS in Form von verschiedenen Fortbildungsmodulen übermittelt wird. Frau Dietrichs erarbeitet und begleitet uns intensiv bei der Erstellung des Schutzkonzeptes. Die Fortbildungsmodule finden am Freitagnachmittag und an Samstagen in bestimmten Abständen statt.
Zwischen den Modulen erarbeiten wir die einzelnen Schwerpunkte und Inhalte spezifisch für unsere Kita.

Diese sind wie folgt:
Leitbild, Verhaltenskodex, Partizipation, Rechte der Kinder, Beschwerdemanagement für Kinder und Eltern,  ein sexualpädagogisches Konzept und einen Interventions- bzw. Notfallplan.
Basis eines Schutzkonzeptes bildet eine  Risiko-und Potentialanalyse, die darstellt wo die „verletzlichen“ Stellen einer Einrichtung liegen, zum Beispiel im Umgang mit Nähe und Distanz oder im baulichen Bereich. Diese Analyse findet statt, um zu erkunden  wie attraktiv die Einrichtung für „Täter“ sein kann.  Wir sind zusammen mit der Referentin durch jeden Raum des Hauses gegangen und haben überprüft, wo es Möglichkeiten gäbe, wo sich jemand Kindern nähern könnte, wo es Nischen und Ecken gibt, die Kinder gerne nützen für Doktorspiele (es kann durchaus auch zu Übergriffen unter Kinder kommen) und wo wird die Intimsphäre von Kindern gewahrt wird.  Unsere Einrichtung zeigt insgesamt ein hohes Sicherheitspotential und für die „wenigen“ Risikobereiche  sorgen wir zeitnah für Abhilfe.
In welchen Schritten gehen wir vor?
Augenblicklich befassen wir uns intensiv mit den Kinderrechten, dem Mitspracherecht (Partizipation) und dem Beschwerderecht der Kinder.

Es ist eine wesentliche Aufgabe der Einrichtung, bzw. der Erwachsenen,  das den Kindern zustehende Recht auf Beteiligung einzuräumen. Voraussetzung ist, ein gemeinsam getragenes Konzept, wie Kinder mitein bezogen werden, wo sie sich beteiligen können und mitentscheiden. Dadurch erfahren sie die ersten Formen von demokratischem Handeln, fühlen sich ernstgenommen und erfahren selbstwirksam, dass sie etwas mitbewegen können und ihre Meinung gefragt ist. Durch diese Haltung, die vom gesamten Kitateam erarbeitet und mitgetragen wird, werden die Kinder bestärkt ihre Meinung zu sagen, bzw. sich zu beschweren. Kinder sind als Ideen- und Beschwerdeführer aktiv miteinzubeziehen. Dazu entwickelt das Kitateam geeignete Formen und Verfahren der Beteiligung und der Beschwerde. Dies geschiet in dem sich  das Team darüber austauscht, was Kinder in der Einrichtung aus ihrer Sicht selbst bestimmen sollen und können. Auf diesen Erfahrungsaustausch baut sich dann eine gemeinsam getragene Haltung der Mitbestimmung auf, Möglichkeiten werden entwickelt, bzw. reflektiert was ist schon vorhanden, was läuft bereits gut und was kann in Zukunft weiterentwickelt werden. Ziele werden vereinbart, Handlungsthemen und Methoden  daraus entwickelt , die immer wieder mit den Kindern reflektiert und besprochen werden. Die Erarbeitung des Mitsprache- und Beschwerderechts der Kinder nimmt einen großen Zeitraum ein, wofür die Zeit einer  Teambesprechung nicht ausreicht.  Um das für alle stimmige Konzept zu entwickeln, wird der päd. Tag an Fastnacht dazu  dienen, sich eingehend mit dem Thema Partizipation zu beschäftigen.
Die Ergebnisse werden Ihnen , liebe Eltern,  bei einem Elternabend vorgestellt, so dass Sie darüber informiert sind und mit uns in den gemeinsamen Austausch gehen können. Selbstverständlich können Sie Vorschläge und Ideen miteinbringen.

Prävention:
Spezifisch geht es hierbei um Präventionsangebote für Jungen und Mädchen. Das Recht auf Achtung der persönlichen Grenzen und auf Hilfe in Notlagen muss im Alltag thematisiert und gelebt werden.  Hierzu wird neben der Resilienz, die einen hohen Stellenwert in unserer Einrichtung hat, auch ein sexualpädagogisches Konzept erarbeitet und umgesetzt.
Intervention:
Ein unerlässliches Element eines Schutzkonzeptes ist der Notfallplan. Das bedeutet ein schriftlich fixiertes Verfahren zum Vorgehen bei Verdacht auf sexuelle Gewalt.  Das genaue Vorgehen erarbeiten Träger; Kitaleitung und Referentin gemeinsam.
 
Ist das Schutzkonzept fertig gestellt, wird es Ihnen vorgestellt,  so dass Sie alle darüber informiert sind und einen Einblick erhalten, welchen Stellenwert der Schutz der uns anvertrauten Kinder hat .
Jeder Mitarbeiter und Mitarbeiterin findet sich durch die gemeinsame Erstellung darin wieder und wird es als Handlungsanweisung verstehen und leben.
Alle Mitarbeiter unterschreiben das Konzept, um sicher zu stellen, dass alle sich für den Schutz der uns anvertrauten Kinder einsetzen.
Die Erstellung dieses Schutzkonzeptes wird den Zeitraum von etwa einem Jahr einnehmen und wird vom Träger der Einrichtung unterstützt und begleitet.
 
Sollten Sie Fragen dazu haben, können Sie sich jederzeit an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

im Namen des gesamten Kitateams 

Carmen Karle



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